Aufgrund der lückenhaften Transparenz der Antworten des Landratsamtes Rosenheim zur geplanten Flüchtlingsunterkunft in Rott am Inn, sehen wir uns gezwungen, diese Lücken zu füllen. 

Frage 1:
Warum ist die geplante Flüchtlingsunterkunft in Rott am Inn notwendig?

Frage 2:
Bei der geplanten Unterkunft handelt es sich um eine Ankunftseinrichtung für den Landkreis Rosenheim. Was bedeutet das genau?

Frage 3:
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde kürzlich die Baugenehmigung erteilt?

Frage 4:
Warum wurde die Baugenehmigung für die geplante Unterkunft durch das Landratsamt selbst erteilt?

Frage 5:
Was ist mit den Alternativvorschlägen der Gemeinde Rott?

Frage 6:
 Widerspricht die Baugenehmigung dem Beschluss des Petitionsausschusses?

Frage 7:
Was genau hat der Petitionsausschuss beschlossen?

Frage 8:
Gab es darüber hinaus Empfehlungen?

Frage 9:
Hat der Petitionsausschuss auch über ein zweites Quecksilbergutachten beraten?

 

Frage 10:
Welche Haltung hat das Landratsamt zur angekündigten Klage der Gemeinde Rott? 

Frage 11:
Was bedeutet eine Klage beziehungsweise ein Eilantrag für die laufende Planung der Unterkunft? 

Frage 12:
Was bedeutet die Klage der Gemeinde Rott am Inn für den Landkreis Rosenheim, und wie wird das Landratsamt darauf reagieren?